Mit 
                der Einführung des EU-Führerscheins 1999 gibt es einen
                Anhänger-Führerschein.
                
                Mit BE darfst Du : 
                1. Gespanne 
                mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse
                größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist fahren. 
                2. Gespanne 
                mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger
                Gesamtmasse fahen, wenn zusammen mit der zulässigen Gesamtmasse 
                
                des Zugfahrzeuges der Grenzwert von 3500 kg überschritten wird.
                
                Voraussetzungen: 
                Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B. 
                
                
                Theorie: 
                Es ist keine theoretische Ausbildung zusätzlich 
                notwendig. 
                Diese ist bereits in der Klasse B enthalten.
                
                Praxis: Die 
                Praxis besteht aus einer Grundausbildung und 
                5 gesetzlich vorgeschriebenen
                Sonderfahrten ( 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nachtfahrt)
                
                Amtliche Prüfung:
                Die Prüfung besteht nur aus einer Prüfungsfahrt 
                von 45 min. 
                Hier wird das selbständige, umweltbewusste und sichere Fahren
                in der Stadt, auf der Landstrasse und den Autobahnen mit dem
                PKW + Anhänger geprüft. 
                Des weiteren wird das Fahren von Grundfahraufgaben und das An- 
                und 
                Abkuppeln des Anhängers verlangt. 
                
                
              
                
                  |  |