Mindestalter 
                18 Jahre
                
                Der 
                Führerschein berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer
                zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und nicht mehr als 8 
                Fahrgästen.
                Hinter diesem Kraftwagen darfst Du folgenden Anhänger mitführen:
                
                1. Anhänger mit einer zulässigen 
                Gesamtmasse bis 750kg - die zulässige
                Gesamtmasse des Gespannes darf dann bis 4250kg betragen 
                2. Anhänger mit einer zulässigen 
                Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
                des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 
                nicht 
                mehr als 3500kg betragen.
                
                Theorie:
                Der theoretische Unterricht unfaßt 12 Doppelstunden allgemeiner 
                Grundstoff,
                zzgl. 2 Doppelstunden Klasse-B Spezialwissen. Bei Vorbesitz einer 
                Führerscheinklasse
                reduzieren sich die 12 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffes 
                um die Hälfte.
                
                Praxis: 
                Die praktische Ausbildung umfasst die Übungsfahrstunden und 12 
                gesetzlich
                vorgeschriebenen Sonderfahrten. Die Anzahl der Übungsfahrstunden 
                richtet 
                sich nach Deinen persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen.
                Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 5 Überlandfahrten,
                4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. 
                
                Amtliche Prüfung: 
                Die theoretische Prüfung besteht aus einen Prüfbogen mit 23 Fragen 
                "Grundwissen"
                und 7 Fragen Spezialwissen Klasse B.
                In der praktischen Prüfung (45 min) werden die Grundfahraufgaben 
                (Parken, 
                Wenden, Anfahren am Berg, oder Umkehren) und das selbständige, 
                
                umweltbewusste und sichere Fahren in der Stadt, auf Landstrassen 
                
                und der Autobahn geprüft. 
                Deine theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor Deinem 
                
                18. Geburtstag ablegen, die praktische frühestens einen Monat 
                vorher. 
              
                
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