Mindestalter 16 Jahre
                
                Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von 
                mehr als 125ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW und 
                
                einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von: 
                
                a) 80km/h (bbH) für 16-17 jährige, 
                und
                b) unbegrenzt ab 18 Jahre 
                
                Theorie:
                Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden 
                allgemeiner Grundstoff, zzgl. 4 Doppelstunden Spezialwissen Klasse 
                A.
                Bei Vorbesitz der Klasse M reduzieren sich die 12 Doppelstunden 
                
                des allgemeinen Grundstoffes um die Hälfte.
                
                Praxis:
                Die Anzahl der praktischen Fahrstunden in der Grundausbildung
                richtet sich nach Deinen Fahrkünsten und Deinem sicheren und
                umweltbewussten Bewegen im Straßenverkehr. Grundfahraufgaben
                wie z.B. Ausweichen nach Abbremsen, Fahren eines Slaloms oder 
                richtiges
                Bremsen in Gefahrsituationen werden vom Fahrlehrer demonstriert
                und mit Dir trainiert. Die 12 Sonderfahrten setzen sich zusammen
                aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
                
                Amtliche Prüfung:
                Die Prüfung besteht aus einem theoretischen 
                und einem praktischen Teil. Du musst einen Prüfbogen "Grundwissen"
                mit 23 Fragen und einen Prüfbogen mit 7 Zusatzfragen Klasse A 
                ausfüllen.
                Die praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten, wobei großer
                Wert auf die sichere Durchführung der Grundfahraufgaben gelegt 
                wird. 
              
                
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